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AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

ShowBro GmbH

Raiffeisenstraße 3

A-6923 Lauterach

ÖSTERREICH

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Stand: Jänner 2022

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1. Allgemeines

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen ShowBro GmbH und dem Kunden/Vertragspartner im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages oder unterzeichneten Angebot. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Vertragspartner gelten auch dann nicht, wenn ShowBro GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit nachstehend genannten Leistungen sind Lieferungen und Werksverträge gleichermaßen zu verstehen.

 

1.2

Sofern in den Einzelverträgen nicht abweichend geregelt, erbringt ShowBro GmbH keine Leistungen an Dritte.

 

1.3

ShowBro GmbH ist berechtigt diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde/Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Änderung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so hat ShowBro GmbH das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden/Vertragspartner zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Änderungen gelten sollen. Kündigung von Verträgen

2.1

Für alle von ShowBro GmbH zu erbringenden Leistungen ist allein ein zustande gekommener Vertrag oder unterzeichnetes Angebot maßgeblich. Zur Erbringung der darin beschriebenen Leistungen ist ShowBro GmbH nur verpflichtet, wenn und soweit ein darauf ausreichend ausformulierter gerichteter Auftrag ergangen ist und von ShowBro GmbH angenommen wurde. Daneben kommt ein Vertrag mit ShowBro GmbH stillschweigen zustande, wenn dieser auf einen Auftrag konkludente Erfüllungshandlungen unternimmt.

 

2.2

Verträge treten am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft, deren Laufzeit richtet sich an den Leistungen gemäß Vertragsinhalt, sofern im Vertag nicht abweichend geregelt gilt dieser spätestens mit der Abnahme durch den Kunden/Vertragspartner (s. Abnahme) als beendet. Vertragsergänzungen oder -Verlängerungen treten am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft.

 

2.3

Bei Rücktritt und Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden gilt als vereinbart, dass ShowBro GmbH eine Stornogebühr von 20%, mindestens jedoch Ersatz der dadurch entstandenen Unkosten gebührt.

 

2.4

Eine außerordentliche Kündigung in begründeten Einzelfällen (u.a. wegen fortgesetzter Verletzung gesetzlicher Vorgaben oder moralischer Werte, Unzumutbarkeit, fortgesetzter Zahlungsverzug) ist beiden Vertragsparteien nach erfolgter schriftlicher Mahnung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Die verantwortliche Partei hat dem anderen Teil den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

2.5

Beide Vertragspartner sind ohne Frist jederzeit berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn der Vertrag aufgrund der Angabe falscher Informationen zustande gekommen ist oder wenn über das Vermögen eines der beiden das Insolvenz- oder das Ausgleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.

3. Leistungshindernisse

3.1

Kommt ShowBro GmbH mit einer ihr obliegenden Leistungspflicht aus Gründen, die ShowBro GmbH nicht zu vertreten hat, in Verzug, kann ShowBro GmbH eine angemessene Frist zur Leistungserfüllung verlangen. Der ShowBro GmbH hierdurch entstehende Kosten sind ihr vom Kunden/Vertragspartner/Vertragspartner zu ersetzen.

 

3.2

Die Leistungspflicht entfällt, soweit ShowBro GmbH aus gesetzlichen oder moralischen Gründen berechtigt ist, die Leistungserbringung zu verweigern oder soweit aufgrund höherer Gewalt die Erbringung der Leistung unmöglich ist.

 

4.1

Verbindlich für die Abrechnung aller Kosten und Gebühren ist allein der geschlossene Vertrag. Einmalige Entgelte sind Festpreise. Periodisch verrechenbare Entgelte und Entgelte, die nach Aufwand berechnet werden, können durch ShowBro GmbH durch schriftliche Benachrichtigung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat geändert werden. Die Änderung tritt mit dem ersten Tag der Verrechnungsperiode in Kraft, die mit dem in der Benachrichtigung angeführten Wirksamkeitsdatum oder danach beginnt.

 

4.2

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind jene von ShowBro GmbH in Rechnung gestellte Leistungen und Nutzungsgebühren in zwei Teilen fällig. Die erste Hälfte ist am Tag der Auftragserteilung, die verbleibende Hälfte spätestens 8 Tage nach der Leistungserbringung bzw. Inbetriebnahme fällig. Die Abrechnung von Teilleistungen ist möglich. Wird festgestellt, dass vom Kunden/Vertragspartner gemachte und für die Preisbildung der ShowBro GmbH maßgebliche Angaben unrichtig oder unvollständig waren/sind oder es ändern sich diese nachträglich wesentlich, ist ShowBro GmbH zur angemessenen Preisanpassung berechtigt.

 

4.3

Alle laufenden Betriebskosten (Strom ua. Energiebezüge) sowie Instandhaltungskosten Dritter sind vom Kunden/Vertragspartner selbst zu tragen.

 

4.4

Sämtliche Kosten, Spesen und Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Steuern. Rechnungsbeträge sind abzugsfrei fällig. Der Kunde hat die Rechnungen bei erhalt zu überprüfen und Einwendungen gegen diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach deren Zugang schriftlich gegenüber ShowBro GmbH zu erheben. Bei Verzug der Zahlung gelten Verzugszinsen i.H.v. 8% oberhalb des Leitzinses der Europäischen Zentralbank.

 

4.5

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von ShowBro GmbH anerkannt sind.

 

4.6

Alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder der damit verbundenen Tätigkeit von ShowBro GmbH ergebenden Abgabenschuldigkeiten mit Ausnahme von Einkommenssteuern trägt der Kunde. Wird ShowBro GmbH für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der Kunde ShowBro GmbH Schad- und klaglos halten.

 Nutzungsüberlassungen von Geräten

5.1

Der Kunde ist verpflichtet unmittelbar bei Eintreten, spätestens jedoch innerhalb 24 h ShowBro GmbH über Schäden oder Funktionsstörungen an einem ihm überlassenen Gerät / Gegenstand zu melden.

 

5.2

Bei Verlust oder Beschädigung hat der Kunde Wertersatz zu leisten.

 

5.3

Zum Vertragsende von Nutzungsüberlassungen verpflichtet sich der Kunde/Partner zu einer Rückgabe innerhalb von 5 Tagen auf seine Kosten. Verlängert sich die Rückgabezeit darüber hinaus, so äußert der Kunde dadurch seine Kaufabsicht am betreffenden Gerät/Gegenstand, welcher dann von ShowBro GmbH zum seinerzeitigen, nachweislichen Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt wird. Der Anspruch auf die Gebühr für die Nutzungsüberlassung bleibt dabei weiterhin bestehen. Sämtliche Geräte/Gegenstände verbleiben darüber hinaus bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum von ShowBro GmbH.

 

6.1

Der Kunde verpflichtet sich keine politisch extremistischen, religiös fanatischen, pornografischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, über jene von ShowBro GmbH erbrachten Leistungen oder mittels der von ShowBro GmbH zur Verfügung gestellten Geräte vorzunehmen.

 

6.2

ShowBro GmbH verpflichtet sich dem Kunden/Vertragspartner, welcher für sämtliche straf- und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen, Urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen und die privatrechtlichen Vorschriften verantwortlich zeichnet, seine Unterstützung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend Veranstaltungstechnik.

 

6.3

Verstößt der Kunde gegen eine der unter Abs. 6.1 genannten Pflichten, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz der ShowBro GmbH entstandenen Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der ShowBro GmbH von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die im Pflichtverstoß gründen, verpflichtet. Hierzu gehören auch die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung.

 

7.1

Durchführung

Die von ShowBro GmbH erbrachten Leistungen sind unmittelbar nach deren Beendigung durch den Kunden/Vertragspartner abzunehmen, dabei sind Mängel schriftlich bekannt zu geben. Abweichend davon gilt die Abnahme nach der genannten Frist als erfolgt, wenn keine Mängel (siehe 6.2) vorliegen, die die Abnahme verhindern.

 

7.2

Abnahmemängel

Bei der Abnahme festgestellte Mängel wurden von ShowBro GmbH in angemessener Zeit behoben. Mängel, die die übergebenen Leistungen nur gering beeinträchtigen, verhindern unabhängig von der Verpflichtung von ShowBro GmbH zur Mängelbeseitigung nicht die Abnahme.

 

8.1

ShowBro GmbH gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem vereinbarten Leistungsumfang (gemäß Vertrag) entsprechen, ShowBro GmbH wird Mängel, die ihr vom Kunden/Vertragspartner schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen.

 

8.2

Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Kunde hinsichtlich des Mangels eine angemessene Herabsetzung des entsprechenden Preises oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

 

8.3

Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen beträgt vierundzwanzig (24) Monate.

 

8.4

Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

 

8.5

Für Nutzungsrechtsüberlassungen gilt die gesetzliche Gewährleistung des Mietrechts. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung erbringt die ShowBro GmbH nicht.

 

9.1

ShowBro GmbH haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, nach denen das Gesetz zwingend eine Haftung vorsieht. Die Haftung für Schäden ist bis zur Höhe der Gesamtauftragssumme begrenzt.

9.2 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen oder Gewinnen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.3

Die Haftung für Missbräuche, die aus einer unberechtigten Verwendung resultieren ist ausgeschlossen, soweit diese der Kunde/Vertragspartner verschuldet hat.

 

9.4

Jede Haftungsübernahme der ShowBro GmbH betreffend die Einhaltung jugendschutzgesetzlicher Vorschriften ist ausgeschlossen und obliegt allein dem Kunden.

 

10.1

Wird eine Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. mittels Leistungen anderer Unternehmen durchgeführt und ist der Kunde hiervon in Kenntnis gesetzt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- ­und Haftungsansprüche gegen den Dritten, als an den Kunden/Vertragspartner abgetreten. ShowBro GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Güter oder Dienstleistungen dritter Anbieter.

 

11.1

Während der Anbahnung und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart. Gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Daten und Unterlagen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwendet werden.

 

11.2

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusammenhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verwenden.

12. Verjährung

12.1

Alle Ansprüche gegen ShowBro GmbH verjähren nach zwölf Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis des Anspruchs durch den Kunden/Vertragspartner, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. Erbringung der geschuldeten Leistung.

 

13.1

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der unternehmensrechtliche Sitz von ShowBro GmbH.

 

13.2

Änderungen eines jeden, auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages sowie dieser AGB selbst bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.

 

13.3

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr werden sich die Parteien in gegenseitigen Verhandlungen um Regelungen bemühen, die im wirtschaftlichen Ergebnis den ungültigen möglichst nahekommen.

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